Ausbilder und Ausbilderinnen müssen für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
Für die Meisterprüfung ist der erfolgreiche Abschluss der Ausbildereignung erforderlich.
Dieser Kurs bereitet Sie umfassend und praxisbezogen auf die Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vor.
Die Prüfung erfolgt vor der jeweiligen IHK und besteht aus einem schriftlichen und praktischen Teil.