Fördermöglichkeiten

Was wird gefördert?

Gefördert werden Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen.

Die Summe der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren wird generell durch einen Zuschuss in Höhe von 50 % gefördert. Die Restsumme kann über ein Darlehen (KfW) gefördert werden. Bei bestandener Prüfung werden weitere 50 % der Darlehenssumme erlassen.

Änderung des AFBG (gültig seit 01.08.2020)

Bedingungen

Der Zuschuss und das Darlehen sind einkommens- und vermögensunabhängig. Es existiert keine Altersgrenze.

Wenn Sie an einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, können Sie zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Diese Unterhaltsförderung ist abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls dem Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners. Auch hier setzt sich die Förderung aus einem Zuschuss und einem Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Darlehen zusammen.

Rechenbeispiel

Lehrgangsgebühren (ADA, BQ, HQ)

EUR 5.990,00

+ Prüfungsgebühren IHK

EUR 936,00


Summe Lehrgangsgebühren / Prüfungsgebühren IHK

EUR 6.926,00

- 50% Zuschuss

EUR 3.463,00


Kosten für Lehrgangsteilnehmer
Finanzierung über Darlehen KfW

EUR 3.463,00

50% Erlass bei Bestehen

EUR 1.731,50


Tatsächliche Kosten für Lehrgangsteilnehmer
(Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren IHK Stand 03/2018)

EUR 1.731,50


Förderung insgesamt

EUR 5.194,50