Die Daten des Anmelders werden in der Industriemeisterschule Troisdorf (in der Folge IMS genannt) ausschließlich für unsere Zwecke elektronisch gespeichert.
Nach Vorlage der Anmeldung in der IMS erhält der Anmelder per Email von uns eine verbindliche Anmeldebestätigung.
Parallel zu der Anmeldung durch uns, beantragt der Anmelder Online seine Zulassung bei der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg.
Details siehe unter Online-Beantragung der Prüfungszulassung.
Die Gebühren nach § 6 der Gebührensatzung können mit befreiender Wirkung nur an die Stadtkasse Troisdorf gezahlt werden, bei der die Kassenführung des Zweckverbandes liegt.
Sie sind jeweils am 1. Unterrichtstag des jeweiligen Lehrabschnittes bzw. Lehrgangs oder Trainings fällig.
(1) Eine Abmeldung bzw. Kündigung ist nur in schriftlicher Form gegenüber der Schulleitung wirksam.
(2) Die Abmeldung bzw. Kündigung für die Lehrabschnitte der Lehrgänge gemäß § 2, sowie für die Lehrgänge und Trainings gemäß §§ 3, 4 und 5 der Gebührensatzung kann nur vor Beginn des jeweiligen Lehrabschnitts, Lehrgangs oder Trainings erfolgen.
(3) Bei einer bis 4 Wochen vor Beginn des 1. Unterrichtstages des jeweiligen Lehrabschnittes, Lehrgangs oder Trainings gegenüber der Schulleitung schriftlich erklärten Abmeldung, werden keine Gebühren erhoben.
(4) Bei einer schriftlichen Abmeldung, die später als 4 Wochen vor dem 1. Unterrichtstag eingeht, wird eine einmalige Verwaltungsgebühr von 50,00 € erhoben.
(5) Haben der Lehrabschnitt gemäß § 2 sowie die Lehrgänge und Trainings gemäß §§ 3, 4 und 5 der Gebührensatzung bereits begonnen, so sind die Gebühren hierfür komplett zu zahlen.
In begründeten Sozialfällen kann im Einzelfall eine anderweitige Regelung getroffen werden.
(6) Den Teilnehmern wird ein Rücktrittsrecht eingeräumt für den Fall, dass eine beantragte Förderung nach dem Aufstiegs-Bafög nicht erfolgt. Kosten entstehen hierbei nicht.