Aufgrund der §§ 6 und 14 der Satzung des Zweckverbandes der Industriemeisterschule Troisdorf vom 21.04.1966 zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung vom 13.01.2015, des § 19 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der aktuell gültigen Fassung, des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666) in der aktuell gültigen Fassung und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NRW S. 712) in der aktuell gültigen Fassung, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Industriemeisterschule Troisdorf am 06.02.2019 folgende Satzung erlassen:
Der Zweckverband führt im Wesentlichen Lehrgänge zur Vorbereitung auf einen Abschluss der Höheren Berufsbildung in Vollzeit und Teilzeit durch. Für die Teilnahme an diesen Lehrgängen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.
Voll- und Teilzeitlehrgänge werden in den einzelnen Fachrichtungen nach Maßgabe des jeweils gültigen Rahmenstoffplanes des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) durchgeführt. Der Lehrgang gliedert sich in die Lehrabschnitte Basisqualifikation und Handlungsspezifische Qualifikation.
Vorbereitungslehrgänge auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) der IHK werden als Voll-, Teilzeit- und Intensivlehrgang angeboten.
Der Grundlagenlehrgang umfasst die Fächer Arbeitsmethodik, Mathematik, Chemie, Physik und Technisches Zeichnen.
Zur Intensivierung und Komplettierung der Kenntnisse werden unterschiedliche Trainings und Seminare als Vollzeit- oder Teilzeitlehrgang angeboten. Je nach Schwerpunkt finden sie auch als Tageslehrgang statt.
Die Gebühren der Lehrgänge und Trainings sowie für Gasthörer/innen gemäß §§ 2, 3, 4, 5 und 10 sind in der Anlage der Satzung aufgeführt.
Die Anmeldung zu den Lehrgängen ist vom Teilnehmer grundsätzlich selbst über das Formular der Internetseite ims-troisdorf.de oder über ein gesondertes Anmeldeformular der Industriemeisterschule vorzunehmen. Mit der Anmeldung wird er Gebührenschuldner.
Die Gebühren nach § 6 der Gebührensatzung können mit befreiender Wirkung nur an die Stadtkasse Troisdorf gezahlt werden, bei der die Kassenführung des Zweckverbandes liegt.
(1) Eine Abmeldung bzw. Kündigung ist nur in schriftlicher Form gegenüber der Schulleitung wirksam.
(2) Die Abmeldung bzw. Kündigung für die Lehrabschnitte der Lehrgänge gemäß § 2, sowie für die Lehrgänge und Trainings gemäß §§ 3, 4 und 5 der Gebührensatzung kann nur vor Beginn des jeweiligen Lehrabschnitts, Lehrgangs oder Trainings erfolgen.
(3) Bei einer bis 4 Wochen vor Beginn des 1. Unterrichtstages des jeweiligen Lehrabschnittes, Lehrgangs oder Trainings gegenüber der Schulleitung schriftlich erklärten Abmeldung, werden keine Gebühren erhoben.
(4) Bei einer schriftlichen Abmeldung, die später als 4 Wochen vor dem 1. Unterrichtstag eingeht, wird eine einmalige Verwaltungsgebühr von 50,00 € erhoben.
(5) Haben der Lehrabschnitt gemäß § 2 sowie die Lehrgänge und Trainings gemäß §§ 3, 4 und 5 der Gebührensatzung bereits begonnen, so sind die Gebühren hierfür komplett zu zahlen.
In begründeten Sozialfällen kann im Einzelfall eine anderweitige Regelung getroffen werden.
(6) Den Teilnehmern wird ein Rücktrittsrecht eingeräumt für den Fall, dass eine beantragte Förderung nach dem Aufstiegs-Bafög nicht erfolgt. Kosten entstehen hierbei nicht.
Von Gasthörern, die am Unterricht teilnehmen, wird eine Gebühr pro Unterrichtsstunde erhoben, die in der Anlage der Satzung aufgeführt ist.
Die Gebühr nach § 6 dieser Gebührensatzung ist jeweils am 1. Unterrichtstag des jeweiligen Lehrabschnittes bzw. Lehrgangs oder Trainings fällig.
Diese Satzung tritt am 01.03.2019 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Gebührensatzungen außer Kraft.
Troisdorf, den 06.02.2019
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Heinz Eschbach
Verbandsvorsteher
(1) Die Gebühren für die Lehrgänge und Trainings sowie für Gasthörer/innen gemäß §§ 2, 3, 4, 5 und 10 der Satzung vom 06.02.2019 betragen
Vorbereitungslehrgang Industriemeister | § 2 | Basisqualifikation | 1.970,00 € |
| § 2 | Handlungsspezifische Qualifikation | 3.440,00 € |
Vorbereitungslehrgang Ausbildereignung | § 3 |
| 580,00 € |
Grundlagenlehrgang | § 4 |
| 580,00 € |
Trainings | § 5 | Tageslehrgang | 100,00 € |
| § 5 | Prüfungstraining | 300,00 € |
| § 5 | PC-Schulungen | 120,00 € |
Gasthörer | § 10 | je Unterrichtsstunde | 8,00 € |
(2) Die Gebühren nach Absatz 1 der Anlage der Gebührensatzung werden auch für die wiederholte Teilnahme an einem Lehrgang/Training erhoben.