Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin

Fachrichtung Chemie (IHK)

Der Industriemeister Chemie (IHK) bietet die Chance für den beruflichen Aufstieg in der Industrie. Als Bindeglied zwischen Führungsebene und Mitarbeitern überzeugen Sie nicht nur durch Ihr technisches Wissen und Ihre Führungsqualitäten, sondern lösen auch betriebswirtschaftliche Problemstellungen und sichern dadurch langfristig den Erfolg ihres Unternehmens.

Mit dieser Aufstiegsfortbildung erreichen Sie im Deutschen Qualifikationsrahmen die gleiche Ebene wie ein Bachelor. Als Praktiker sind Sie jedoch häufiger weisungsbefugt als Hochschulabsolventen. Die Tätigkeiten des Industriemeisters in unterschiedlichen Einsatzgebieten, wie Kundenbetreuung, Vertrieb und Produktionssteuerung, sind vielfältig. 

Der Abschluss des Industriemeisters ist ein bundeseinheitlicher Abschluss, dessen Prüfung vor der jeweiligen IHK abgelegt wird.

Vorbereitungskurse Meisterprüfung

Vollzeit
  • Basisqualifikation 
    Juli bis Oktober 
    (ca. 4 Monate)
  • Handlungsspezifische Qualifikation
    November bis Mai 
    (ca. 6 Monate)
Teilzeit
  • Basisqualifikation 
    Ende Juni bis Mai
    (ca. 11 Monate)
  • Handlungsspezifische Qualifikation
    Mai bis Mai 
    (ca. 12 Monate)

Umfang der Industriemeisterqualifikation

Vorbereitung und Prüfung

Ausbildereignungsprüfung
Basisqualifikation
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikation

Handlungsbereich Chemische Produktion

  • Verfahrens- und Anlagentechnik
  • Chemische Prozesse und Verfahren
  • Prozessleittechnik

Handlungsbereich Organisation, Führung und Kommunikation

  • Personalführung und -entwicklung
  • Betriebliches Kostenwesen
  • Verantwortliches Handeln im Betrieb
  • Qualitätsmanagement
  • Information und Kommunikation

Handlungsbereich Spezialisierungsgebiet (Wahlqualifikationen)

  • Syntheseplanung
  • Automatisierungs- und Prozesstechnik
  • Technologie
  • Betriebscontrolling

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil Basisqualifikation ist zugelassen, wer folgendes nachweist:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis

    Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikation ist zugelassen, wer folgendes nachweist: 

    • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende
      Basisqualifikation“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und 
    • ein weiteres Jahr Berufspraxis